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Mitgliederversammlung 2022

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Kategorie: Verein
Veröffentlicht am Montag, 14. Februar 2022 10:37
Geschrieben von Müller, Alexander
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Mitgliederversammlung 2022 

Die diesjährige Mitgliederversammlung findet am Samstag, den 19.03.22 um 19.30 Uhr, im Clubhaus des TV Ottersheim statt. An alle Mitglieder ergeht auf diesem Wege herzliche Einladung unter den zu diesem Zeitpunkt gültigen Corona-Regeln.

 

Tagesordnung:          1.) Begrüßung und Eröffnung

                                    2.) Berichte

                                               des Schriftführers

                                               des Rechners

                                               der Turnwartin          

                                               aus der SG Ottersheim/Bellheim/Kuhardt/Zeiskam

           des 1.Vorsitzenden

                                                          

                                   3.) Bericht Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft

                                   4.) Satzungsänderung

                                   5.) Neuwahlen                                                          

                                   6.) Informationen – Anfragen

 

In der diesjährigen Mitgliederversammlung ist über Satzungsänderungen zu entscheiden. Nachfolgend werden die von den Satzungsänderungen betroffenen Paragraphen aufgeführt und hierbei alte und neue Satzung gegenübergestellt. Darüber hinaus sind die Satzungsänderungen im Clubhaus des Turnvereins ausgehängt und auf der Homepage www.tv-ottersheim.de veröffentlicht.

 

  1. Änderung:

ALT:

§ 1

Name und Sitz des Vereines

(3) Der Verein ist Mitglied des Pfälzer Handballverbandes, des Pfälzer Turnerbundes, des Sportbun­des Pfalz und des Ju-Jutsu-Verbandes Rheinland-Pfalz. Er ist an deren Satzungen gebunden.

 

NEU:

§ 1

Name und Sitz des Vereines

(3) Der Verein ist Mitglied des Pfälzer Handballverbandes, des Pfälzer Turnerbundes und des Sportbun­des Pfalz. Er ist an deren Satzungen gebunden.

2. Änderung

ALT:                                                                § 9

Der Vorstand

 

(2) weitere Vorstandsmitglieder beruft der Vorstand nach Bedarf. Diese sind der folgenden Mitgliederversammlung vorzustellen. Die berufenen Personen sind zu den Vorstandssitzungen einzuladen und sind dort stimmberechtigt.

      Insbesondere können diese folgende Positionen begleiten:

Handballabteilungsleiter- aktiv

Pressewart

Beisitzer – Turnen

Beisitzer - Handball

Beisitzer – Veranstaltungen

Beisitzer – Clubhaus

       Nicht besetzte Positionen können kommissarisch besetzt werden.

 

NEU:                                                                § 9

Der Vorstand

 

(2) weitere Vorstandsmitglieder beruft der Vorstand nach Bedarf. Diese sind der folgenden Mitgliederversammlung vorzustellen. Die berufenen Personen sind zu den Vorstandssitzungen einzuladen und sind dort stimmberechtigt.

      Insbesondere können diese folgende Positionen begleiten:

Handballabteilungsleiter- aktiv

Pressewart

Beisitzer – Turnen

Beisitzer - Tanzen

Beisitzer - Handball

Beisitzer – Veranstaltungen

Beisitzer – Clubhaus

Beisitzer - IT

       Nicht besetzte Positionen können kommissarisch besetzt werden.

3. Änderung

 

ALT:                                                             § 10

Fachbereiche

(1) Der Verein unterhält selbständige Fachbereiche für

  1. Handball aktiv
  2. Jugendhandball
  3. Turnen/Freizeitsport und Kampfsport.

 

NEU:                                                             § 10

Fachbereiche

 

(1) Der Verein unterhält selbständige Fachbereiche für

  1. Handball aktiv
  2. Jugendhandball
  3. Turnen/Freizeitsport

 

 

4. Änderung

 

ALT:                                                             § 8

Die Mitgliederversammlung

(2) Die ordentliche Mitgliederversammlung hat jährlich im 1. Quartal zusammenzutreffen. Außerordent­liche Mitgliederversammlungen werden bei Bedarf vom Vorstand einberufen oder wenn mindestens ein Vier­tel der stimmberechtigten Mitglieder dies unter Angabe von Gründen schrift­lich beantragen. Dem Antrag ist eine Liste mit eigenhändigen Unterschriften der stimmberechtigten Mitglieder beizufügen.

 

NEU:                                                             § 8

Die Mitgliederversammlung

 

(2) Die ordentliche Mitgliederversammlung hat jährlich zusammenzutreffen, vorzugsweise im 1. Quartal. Außerordent­liche Mitgliederversammlungen werden bei Bedarf vom Vorstand einberufen oder wenn mindestens ein Vier­tel der stimmberechtigten Mitglieder dies unter Angabe von Gründen schrift­lich beantragen. Dem Antrag ist eine Liste mit eigenhändigen Unterschriften der stimmberechtigten Mitglieder beizufügen.